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Allgemeines

 
Griechische Landschildkröten in Turtletown
Griechische Landschildkröten in Turtletown

Ursprung der Schildkröten


Die Schildkröten (Testudinata, Testudines, ehemals auch Chelonia) sind eine Ordnung der Reptilien (Reptilia) und erschienen erstmals vor mehr als 220 Millionen Jahren im Karnium (Obertrias). Man unterscheidet derzeit 313 Arten mit über 200 Unterarten . Die Schildkröten haben sich den unterschiedlichsten Biotopen und ökologischen Nischen angepasst. Die Spanne reicht dabei von mediterranen Landschildkrötenarten, Gopher- oder Wüstenschildkröten und den besonders zahlreichen, kleineren Wasserschildkrötenarten in Nordamerika und Südostasien über groß werdende Fluss-Schildkröten in Südamerika, Riesenschildkröten auf einigen Inselgruppen, Weichschildkröten in Asien und Schlangenhalsschildkröten in Australien bis hin zu den größten, den Lederschildkröten, die neben den Meeresschildkröten eine eigene Familie bilden.

Schildkröten sind wechselwarme, eierlegende Kriechtiere (Reptilia) und waren bereits auf der Erde, bevor sich Dinosaurier entwickelten. Ihre nächsten Verwandten im Tierreich sind die übrigen rezenten Reptilienarten und Vögel. Die Anpassungsfähigkeit der Schildkröten hat ihr Fortbestehen bis in die heutige Zeit sichern können. Durch menschliche Einflüsse sind heute aber viele Arten akut gefährdet. Schildkröten sehen sehr gut. Sie können Farben sogar besser differenzieren als Menschen, da ihre Augen wie bei allen Reptilien vier verschiedene Farbrezeptoren aufweisen. Sie sind dadurch in der Lage, auch Teile der nahen Infrarot- und Ultraviolett-Strahlung wahrzunehmen. Grautöne hingegen scheinen sie weniger zu differenzieren. Der Geruchssinn ist bei Schildkröten besonders stark ausgeprägt. Wasserschildkröten riechen durch kauend-pumpende Bewegungen des Unterkiefers und Halses. Die Geruchsrezeptoren befinden sich im Rachenraum. Durch den Geruch erkennen sie geeignete Nahrung oder Erde, in der sie ihre Eier vergraben können. Außerdem werden Geschlechtspartner am Geruch erkannt (bei aquatilen Arten auch unter Wasser), wahrscheinlich sogar über größere Distanzen.

Schildkröten können sich in ihren kognitiven Fähigkeiten mit allen anderen Reptilien messen. So merken sie sich Futterquellen und Fluchtwege. Ihr Orientierungssinn ist ebenfalls hervorragend ausgeprägt und scheint sich mit zunehmendem Lebensalter noch zu verstärken. Weitere gut entwickelte Sinnesleistungen sind Schmerzempfindung, Temperatursinn und Gleichgewichtssinn. 

 
© Wikipedia


Artenschutz und Anmeldung


Wer sich eine Schildkröte zulegen möchte, sollte wissen, dass es einige Gesetze und Vorschriften gibt, nach Artenschutzgesetz Anhang A, die eingehalten werden müssen. Die griechische Landschildkröte fällt unter diese Rubrik. Gerade dann, wenn man sich als Schildkröten-Liebhaber bezeichnet, sollten Schildkröten nicht aus Urlaubsländern mitgebracht oder im Zoohandel erworben werden. Damit wird nicht nur gegen das geltende Recht verstossen oder eventuell kranke Tiere mit eingeführt, sondern im Einzelfalle hat dieses auch strafrechtliche Konsequenzen. Weiterhin wird damit auch das Leben der Schildkröten gefährdet. Viele Tiere, die importiert werden, können sich nicht schnell genug an die neuen klimatischen Verhältnisse anpassen und sterben bereits nach kurzer Zeit.   Doch nicht nur dann, wenn Schildkröten gekauft werden, ist einiges zu beachten. Wer bereits eine Schildkröte besitzt, sollte wissen, dass er regelmäßige entsprechende Nachweise erbringen muss. Je nachdem, welchem Schutzstatus die Schildkröte unterliegt, werden verschiedene Bescheinigungen benötigt und das Tier muss den Behörden gemeldet werden.
Alle Bestandsveränderungen müssen den Behörden gemeldet werden, außerdem ist es wichtig, dass der rechtmäßige Erwerb der Schildkröten nachgewiesen wird. Ein Bestandsbuch zu führen, empfehle ich daher jedem Schildkrötenhalter. 


 Kennzeichnungs- und Meldepflicht


Wie bereits erwähnt, unterliegen Schildkröten der Kennzeichnungs- und Meldepflicht. Normalerweise geht die Anmeldung der Schildkröte relativ formlos vonstatten, indem  eine Mitteilung an die zuständige Behörde geschickt wird. Allerdings sollte vor dem Kauf sichergestellt werden, dass der rechtliche Erwerb nachgewiesen (Kaufvertrag), sowie die Herkunft der Schildkröte bestimmt werden kann. Am besten, alle Unterlagen aufbewahren und einen Ordner anlegen. Schildkrötenarten, die dem Schutzstatus A unterliegen, werden am meisten geschützt. Ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde dürfen diese Schildkrötenarten nicht gehalten werden. Aber die gesetzlichen Vorschriften gehen noch weiter, denn diese Tiere dürfen nicht vermarktet werden – nur dann, wenn die Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt (Gelbe Cites).
Um Nachzuchten der Anhang-A-Arten verkaufen zu dürfen, über eine Anzahl von 50 Jungtieren, wird eine Züchterbescheinigung benötigt, die bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann. Zu diesem Schutz-Status gehören die Griechische, die Maurische sowie die Breitrandschildkröte.

 Alle europäischen Landschildkröten werden durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang A, bereits seit einigen Jahren geschützt. Dadurch, dass diese Schildkröten sehr stark vom Aussterben bedroht sind, hat jeder die Pflicht, seine Schildkröten anzumelden. Jede Veränderung, wie beispielsweise die Abgabe oder der Tod von Schildkröten, muss gemeldet werden. 
Da die Durchführung der Artenschutz-Verordnungen von den Bundesländern übernommen wird, ist eine information bei zuständigen Behörde unumgänglich. Jede Dienststelle handhabt die Bestimmungen anders und deshalb kann es sinnvoll sein, sich vorher telefonisch mit der Behörde in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Unterlagen  für eine Anmeldung benötigt werden. Ist die Schildkröte angemeldet, wird eine EG-Bescheinigung ausgestellt, die auch für Vermarktungszwecke gilt, sonst darf eine Schildkröte nicht verkauft werden. Bei der Ausstellung der Bescheinigung muss die Schildkröte entsprechend gekennzeichnet werden, sodass sie später identifiziert werden kann. Hier hat sich vor allem die Fotodokumentation
bewährt.Sie sollte immer fortlaufend geführt werden, um späteren Missverständnissen seitens der Behörden vorzubeugen, dh. im ersten und zweiten Lebensjahr alle 6 Monate und danach einmal im Jahr.

Die Bezeichnung CITES leitet sich ab vom englischen Titel:
Convention on International Trade in Endangered Spezies of Wild Fauna and Flora.
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Ein- und Ausfuhr geschützter Arten

© Wikipedia

 
 
 

Anfertigen einer Fotodokumentation 


Seit 2001 ist fest im Gesetz verankert, dass für eine Schildkröte nicht nur Papiere vorhanden sein müssen, sondern auch eine Fotodokumentation angefertigt werden muss. Wie diese auszusehen hat, ist fest vorgeschrieben.
So muss jeweils ein Foto vom Bauch- und Rückenpanzer gemacht werden. Um die Schildkröte später identifizieren zu können, ist es wichtig, dass man das Nackenschild auf dem Rückenpanzer sowie die Schildernähte auf dem Bauchpanzer gut erkennen kann.  Was die Qualität der Fotos anbelangt, muss darauf geachtet werden, das ein bildfüllendes Format, zum Beispiel 13 x 9 cm, gewählt wird. Das Foto sollte dann senkrecht von oben und in guter Qualität angefertigt werden. Es dürfen keinerlei Aufhellungen durch den Blitz entstehen, sonst werden die Fotos unbrauchbar. Am besten hierfür ist, die Fotos dann zu machen, wenn die Tiere noch schlafen, sonst kann man einige Schwierigkeiten haben, gute Fotos zu bekommen.
Wenn die Schildkröte auf dem Rücken fotografiert werden soll und nicht liegenbleiben sollte, empfehle ich einen Gummiring unterzulegen, allerdings sollte alles für schnelle Fotos vorbereitet sein,
um unnötiges langes Liegenlassen auf dem Rücken zu vermeiden, da sonst die Organe der Schildkröte unnötig beansprucht werden!
Danach müssen nur noch die einzelnen Felder ausgefüllt werden, deren Inhalt in den Cites steht und schon ist die Fotodokumentation fertiggestellt.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können die zuständigen Behörden eine Beschlagnahme der Tiere veranlassen und auch empfindliche Geldstrafen wegen Verstoßes des Artenschutzgesetzes verhängen, in besonderen Fällen auch die gesamte Haltung stillegen und das Halten von Schildkröten komplett verbieten, was durch den zuständigen Veterinärtierarzt des Kreises bestätigt werden kann, also immer korrekt arbeiten!!



Entsprechende Vordrucke können im Internet kostenlos heruntergeladen werden, in meiner Facebookgruppe unter Dateien zu finden, oder über mein Kontaktformular per e-mail bei mir angefordert werden oder klickt auf den Link unten!!